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Der Verein

"Mama Afrika - Verein zur Förderung des Unternehmertums in Afrika" ist seit 01.12.2007 bei der Bundespolizeidirektion Graz, Österreich als gemeinnütziger Verein eingetragen. (ZVR-Zl: 066930976) Die Adresse des Vereins ist Entenplatz 1a, A-8020 Graz.

Die Vorstandsmitglieder des Vereins sind:

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Ute Neudorfer
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Georg Brandner
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Marieluise Ferigo

Rechnungsprüfer sind: Manuela Holowaty und Heimo Kniechtl

 

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Die Menschen hinter Mama Afrika

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Die Vereinsvorstände arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich. Es gibt auch keine Verwaltungsstrukturen, die finanziert werden müssen.
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Viele helfende Hände aus dem Personenkreis der ICG Integrated Consulting Group in Graz und aus dem Freundeskreis der Vorstände unterstützen Mama Afrika ebenfalls tatkräftig und unentgeltlich.

Die Vereinsvorstände von Mama Afrika

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Ute Neudorfer
Selbstständige Unternehmensberaterin

Verantwortlich für Rechnungswesen & Controlling

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Georg Brandner
Geschäftsführer der Unternehmensberatung ICG Integrated Consulting Group, Graz.

Verantwortlich für Controlling, Organisation, Marketing, Spenden-Organisation und General Management.

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Marieluise Ferigo

Kunsterzieherin an der HBLA für wirt. Berufe Graz. Kreativtrainerin, freischaffende Künstlerin, div. Ausstellungen in Österreich und Italien.

 

Statuten des Vereins (Auszug)

§1 Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen "Mama Afrika" - Verein zur Förderung des Unternehmertums in Afrika"
(2) Er hat seinen Sitz in Graz, und erstreckt seine Tätigkeiten auf ganz Österreich. (3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.

§2 Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf den Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Förderung von Projekten zum Aufbau von Unternehmertum im Küstenstreifen und Hinterland von Mombasa (Afrika) im Sinne von Entwicklungshilfe und ist somit gemeinnützg im Sinne der BAO. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die Vergabe von zinslosen Krediten, sowie durch die praktische und organisatorische Unterstützung beim Unternehmensaufbau der geförderten Personen vor Ort.

§14 Rechnungsprüfer

(4) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ - mit Ausahme der Generalversammlung - angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.

(4) Den Rechnungsprüfern obliegtn die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungs-Mäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

 

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